Gartenhaus in Bayern: Wann brauchen Sie eine Baugenehmigung?

Lugarde Living · Baugenehmigung & Gartenplanung

Baugenehmigung für ein Gartenhaus in Bayern: Was ist erlaubt?

Wann Sie in Bayern ohne Baugenehmigung bauen können und welche Regeln für 75 m³, Außenbereich und Grundstücksgrenze gelten.

Wer in Bayern ein Gartenhaus plant, sollte sich bereits vor der Auswahl des Modells mit dem Thema Baugenehmigung beschäftigen. Die Bayerische Bauordnung ermöglicht zwar zahlreiche kleinere Bauvorhaben ohne reguläres Genehmigungsverfahren. Größe, Standort und Nutzung bleiben jedoch entscheidend. Besonders wichtig sind die 75-m³-Regel, die Sonderbestimmungen für den Außenbereich sowie die Vorschriften zur Bebauung an der Grundstücksgrenze.

01Bis 75 m³In Bayern außerhalb des Außenbereichs verfahrensfrei möglich
02Bis 20 m³Sonderregel für bestimmte Gebäude im Außenbereich
033 m WandhöheWichtige Grenze bei privilegierter Grenzbebauung
049 / 15 MeterLängengrenzen bei Bebauung in Abstandsflächen

Bei der Frage nach einer Baugenehmigung für ein Gartenhaus in Bayern reicht es nicht, lediglich auf die Grundfläche zu schauen. Die Bayerische Bauordnung arbeitet bei der Verfahrensfreiheit mit dem Brutto-Rauminhalt. Zusätzlich müssen Standort, Abstandsflächen, ein möglicher Bebauungsplan und die geplante Verwendung des Gebäudes berücksichtigt werden.

Das führt in der Praxis häufig zu Missverständnissen. Ein Gartenhaus kann in Bayern zwar ohne reguläre Baugenehmigung beziehungsweise verfahrensfrei errichtet werden und trotzdem am vorgesehenen Standort unzulässig sein. Umgekehrt kann auch ein größeres, genehmigungspflichtiges Gartenhaus grundsätzlich realisierbar sein, wenn die baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Baugenehmigung in Bayern

Wann braucht ein Gartenhaus in Bayern keine Baugenehmigung?

Nach Art. 57 der Bayerischen Bauordnung sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³ außerhalb des baurechtlichen Außenbereichs grundsätzlich verfahrensfrei. Für viele klassische Garten- und Gerätehäuser in Bayern bedeutet dies, dass kein reguläres Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.

Juristisch genauer ist allerdings der Begriff verfahrensfrei. Denn „keine Baugenehmigung erforderlich“ bedeutet nicht, dass sämtliche anderen Vorschriften entfallen. Bebauungsplan, Abstandsflächen und weitere öffentlich-rechtliche Anforderungen gelten weiterhin.

01

Bis 75 m³

Außerhalb des Außenbereichs können Gebäude in Bayern bis zu diesem Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei sein.

02

Kein Bauantrag

Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist grundsätzlich kein regulärer Antrag auf Baugenehmigung erforderlich.

03

Regeln bleiben

Bebauungsplan, Abstandsflächen und örtliche Vorschriften gelten trotzdem.

04

Standort prüfen

Verfahrensfreiheit erlaubt nicht automatisch jeden Standort auf dem Grundstück.

Wichtig für Bayern: Ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung ist nicht automatisch an jedem gewünschten Standort zulässig. Die übrigen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften müssen auch bei einem verfahrensfreien Vorhaben eingehalten werden.
Die 75-m³-Regel

Wie wird die Größe für die Baugenehmigung in Bayern bestimmt?

Eine häufige Fehlannahme lautet, dass ein Gartenhaus in Bayern bis zu 75 Quadratmeter groß sein dürfe, ohne dass eine Baugenehmigung benötigt wird. Tatsächlich nennt die BayBO jedoch 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt. Entscheidend ist also das Gebäudevolumen und nicht allein die Grundfläche.

Bei einem einfachen rechteckigen Gebäude lässt sich die Größenordnung zunächst anhand von Länge, Breite und Höhe überschlagen. Ein geneigtes Dach, unterschiedliche Wandhöhen oder komplexere Gebäudeformen müssen bei der genauen Ermittlung entsprechend berücksichtigt werden.

75 m³Grenzwert der Verfahrensfreiheit außerhalb des Außenbereichs in Bayern.
VolumenEntscheidend ist der Brutto-Rauminhalt und nicht die reine Grundfläche.
AußenmaßeDach und gesamte Gebäudegeometrie müssen korrekt berücksichtigt werden.
Einfaches Rechenbeispiel

60 m³ als erste Orientierung

Ein rechteckiges Gebäude mit 5 Metern Länge, 4 Metern Breite und einer angenommenen Höhe von 3 Metern kommt vereinfacht auf 60 m³: 5 × 4 × 3 = 60. Bei einem geneigten Dach ist diese einfache Rechnung für die genaue Bestimmung des Brutto-Rauminhalts jedoch nicht ausreichend.

Liegt ein geplantes Lugarde Gartenhaus nahe an der 75-m³-Grenze, sollte der Brutto-Rauminhalt deshalb anhand der tatsächlichen Konstruktion geprüft werden. Eine grobe Schätzung ist bei der Frage nach einer möglichen Baugenehmigung nicht empfehlenswert.

Gartenhaus richtig planen

Größe und Maße vor der Planung prüfen

Das Video ergänzt die Informationen zur Größenplanung und zeigt weitere Punkte, die vor der Auswahl eines Gartenhauses berücksichtigt werden sollten.

Sonderfall in Bayern

Baugenehmigung für ein Gartenhaus im Außenbereich in Bayern

Beim Thema Baugenehmigung in Bayern muss zwischen dem sogenannten Innen- und Außenbereich unterschieden werden. Der Außenbereich ist dabei nicht einfach der hintere Teil eines besonders großen Gartens. Gemeint sind vereinfacht Flächen außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile und außerhalb entsprechend beplanter Bereiche.

Die allgemeine 75-m³-Regel gilt dort nicht. Nach der aktuellen BayBO können im Außenbereich jedoch bestimmte Gebäude bis zu 20 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei sein. Sie dürfen keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten enthalten und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen.

Grundstückslage Regel zur Baugenehmigung in Bayern Zusätzlich beachten
Außerhalb des Außenbereichs Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt grundsätzlich verfahrensfrei Bebauungsplan, Abstandsflächen und weitere Vorschriften bleiben maßgeblich
Außenbereich Bestimmte Gebäude bis 20 m³ können verfahrensfrei sein Keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten sowie keine Verkaufs- oder Ausstellungszwecke
Lage unklar Nicht allein nach dem optischen Eindruck entscheiden Einordnung mit Gemeinde oder Bauaufsichtsbehörde in Bayern klären
Achtung: Auch wenn im Außenbereich für ein kleines Gebäude kein reguläres Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist, bedeutet dies noch nicht automatisch, dass das Vorhaben dort planungsrechtlich zulässig ist.
Grenzbebauung in Bayern

Gartenhaus ohne Baugenehmigung direkt an die Grundstücksgrenze?

Unabhängig von der Frage nach einer Baugenehmigung gelten in Bayern grundsätzlich Abstandsflächen vor den Außenwänden von Gebäuden. Art. 6 BayBO enthält jedoch Sonderregeln für bestimmte Gebäude, die innerhalb der Abstandsflächen beziehungsweise ohne eigene Abstandsflächen zulässig sein können.

Dazu gehören unter anderem Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe von höchstens 3 Metern und einer Gesamtlänge von höchstens 9 Metern je Grundstücksgrenze.

Zusätzlich darf die entsprechende Bebauung, welche die vorgeschriebene Abstandsflächentiefe gegenüber Grundstücksgrenzen nicht einhält, auf dem gesamten Grundstück insgesamt 15 Meter nicht überschreiten.

Merkmal Regelung in Bayern Bei der Planung beachten
Nutzung Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten Tatsächliche spätere Nutzung berücksichtigen
Mittlere Wandhöhe Höchstens 3 Meter Dachform und Dachneigung prüfen
Länge je Grundstücksgrenze Höchstens 9 Meter Vorhandene entsprechende Grenzbauten berücksichtigen
Gesamtlänge Höchstens 15 Meter auf dem Grundstück Mehrere Grundstücksgrenzen können zusammen relevant sein
Bebauungsplan Bleibt zusätzlich zu beachten Abstandsflächenrecht ersetzt nicht das Planungsrecht

Welche Rolle spielt die Dachneigung in Bayern?

Für diese privilegierte Grenzbebauung enthält Art. 6 BayBO eine besondere Berechnung: Bei einer Dachneigung von mehr als 45 Grad wird die Dachhöhe zu einem Drittel und bei mehr als 70 Grad vollständig zur Wandhöhe hinzugerechnet. Giebelflächen bleiben bei einer Dachneigung bis einschließlich 45 Grad unberücksichtigt.

Auch eine spätere Nutzung der Dachfläche sollte bereits während der Planung bedacht werden. Wenn Sie beispielsweise Photovoltaik vorsehen, finden Sie weitere Informationen in unserem Ratgeber zur Solaranlage auf dem Gartenhaus.

Für die Baugenehmigung wichtig

75 m³ und 3 Meter nicht miteinander verwechseln

Die 75-m³-Grenze betrifft die Verfahrensfreiheit und damit die Frage, ob grundsätzlich ein reguläres Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist. Die 3-Meter-Regel gehört dagegen zur abstandsflächenrechtlich privilegierten Bebauung. Beide Werte erfüllen in der Bayerischen Bauordnung unterschiedliche Funktionen.

Standort und Grundstück

Den richtigen Platz für das Gartenhaus finden

Die Baugenehmigung ist nur ein Teil der Planung. Ebenso wichtig sind Grundstücksgrenze, Ausrichtung und die sinnvolle Integration des Gebäudes in den Garten.

Verfahrensfrei ist nicht automatisch zulässig

Bebauungsplan in Bayern trotz fehlender Baugenehmigung beachten

Selbst wenn nach der Bayerischen Bauordnung keine reguläre Baugenehmigung erforderlich ist, kann ein Bebauungsplan die Möglichkeiten auf dem Grundstück einschränken. Er kann beispielsweise bestimmen, wo Nebenanlagen errichtet werden dürfen oder welche baulichen beziehungsweise gestalterischen Vorgaben gelten.

BaugrenzenBestimmen gegebenenfalls, in welchem Grundstücksbereich gebaut werden darf.
NebenanlagenFür Gartenhäuser können besondere örtliche Regelungen bestehen.
GebäudehöheDie zulässige Höhe kann zusätzlich begrenzt sein.
GestaltungAuch Dachform oder Erscheinungsbild können geregelt sein.

Ein Gartenhaus kann somit in Bayern verfahrensfrei sein und trotzdem nicht am gewünschten Standort gebaut werden dürfen. Umgekehrt kann ein genehmigungspflichtiges Vorhaben durchaus zulässig sein, wenn eine entsprechende Baugenehmigung erteilt wird.

Wer zunächst verschiedene Bauformen und Grundrisse kennenlernen möchte, findet in unseren Lugarde Gartenhaus-Konzepten weitere Ideen zur individuellen Gestaltung.

Nutzung frühzeitig festlegen

Welche Rolle spielt die Nutzung bei der Baugenehmigung in Bayern?

Ein modernes Gartenhaus kann wesentlich mehr sein als ein Geräteschuppen. Neben der Lagerung von Werkzeug und Gartenmöbeln sind beispielsweise Hobbyraum, Gartenstudio, Homeoffice oder Gästezimmer denkbar. Die tatsächliche Nutzung kann jedoch Einfluss auf die baurechtliche Einordnung haben.

Besonders bei der Grenzbebauung ist dies wichtig. Art. 6 BayBO privilegiert in diesem Zusammenhang Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten. Ein Lagerraum ist daher anders zu beurteilen als ein dauerhaft genutztes Gartenbüro.

Typische Nutzung

Geräte- und Lagerraum

Geeignet für Werkzeug, Gartengeräte, Fahrräder, Auflagen und Gartenmöbel.

Genauer prüfen

Hobby- oder Freizeitraum

Regelmäßiger Aufenthalt kann zusätzliche baurechtliche Anforderungen auslösen.

Früh abstimmen

Homeoffice oder Gästezimmer

Eine Nutzung als Aufenthaltsraum sollte bei der Baugenehmigung von Anfang an berücksichtigt werden.

Wenn ein Gartenhaus bereits bei der Planung als Arbeitsplatz vorgesehen ist, sollte diese Nutzung nicht nachträglich verschwiegen oder als reine Lagerfläche behandelt werden. Weitere Anregungen zur praktischen Gestaltung finden Sie in unserem Beitrag Arbeitsplatz im Garten richtig gestalten.

Nachbarschaft und Baurecht

Muss der Nachbar einer Baugenehmigung in Bayern zustimmen?

Eine Zustimmung des Nachbarn ist nicht automatisch deshalb erforderlich, weil ein Gartenhaus unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet werden soll. Entscheidend ist, ob das konkrete Vorhaben die gesetzlichen Anforderungen einhält.

Dürfen Gebäude nach Art. 6 BayBO innerhalb der Abstandsflächen beziehungsweise ohne eigene Abstandsfläche errichtet werden und sind sämtliche weiteren Vorschriften erfüllt, folgt daraus nicht automatisch eine Zustimmungspflicht.

Sollen erforderliche Abstandsflächen dagegen ganz oder teilweise auf ein fremdes Grundstück reichen, kann die Situation anders sein. Art. 6 BayBO sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde vor.

Nachbarschaftstipp: Auch wenn für das Gartenhaus weder eine Zustimmung des Nachbarn noch eine reguläre Baugenehmigung erforderlich sein sollte, ist bei einer Bebauung unmittelbar an der Grenze ein frühzeitiges Gespräch häufig sinnvoll.
Wann genauer geprüft werden sollte

Wann kann eine Baugenehmigung für das Gartenhaus erforderlich werden?

Eine Baugenehmigung beziehungsweise eine weitergehende behördliche Prüfung wird vor allem relevant, wenn die Voraussetzungen für ein verfahrensfreies Vorhaben nicht erfüllt sind. In Bayern können dabei Größe, Nutzung, Grundstückslage oder ein abweichender Standort entscheidend sein.

01

Über 75 m³

Die allgemeine Grenze der Verfahrensfreiheit außerhalb des Außenbereichs wird überschritten.

02

Außenbereich

In Bayern gelten hier andere und planungsrechtlich strengere Voraussetzungen.

03

Besondere Nutzung

Ein Aufenthaltsraum kann eine andere baurechtliche Beurteilung erfordern.

04

Standortproblem

Bebauungsplan oder Abstandsflächen können der gewünschten Position entgegenstehen.

Eine erforderliche Baugenehmigung bedeutet dabei keineswegs automatisch, dass das gewünschte Gartenhaus nicht gebaut werden darf. Sie bedeutet zunächst, dass das Vorhaben im vorgesehenen Verfahren geprüft wird.

Da die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, können Sie zum Vergleich auch unseren Beitrag zur Baugenehmigung für ein Gartenhaus in Sachsen lesen.

Von der Planung zum Gartenhaus

Vor Bestellung und Aufbau die wichtigsten Punkte klären

Größe, Nutzung, Standort und mögliche Baugenehmigung sollten feststehen, bevor das endgültige Gartenhaus ausgewählt und das Fundament vorbereitet wird.

Vor dem Kauf prüfen

Checkliste zur Baugenehmigung für Ihr Gartenhaus in Bayern

  • Geplante Nutzung eindeutig festlegen
  • Außenmaße vollständig erfassen
  • Brutto-Rauminhalt des Gartenhauses berechnen
  • 75-m³-Grenze in Bayern prüfen
  • Dachform und Gebäudehöhe berücksichtigen
  • Innen- oder Außenbereich klären
  • 20-m³-Regel im Außenbereich gegebenenfalls prüfen
  • Bebauungsplan einsehen
  • Zulässigen Standort kontrollieren
  • Abstandsflächen berücksichtigen
  • Mittlere Wandhöhe bei Grenzbebauung prüfen
  • 9-Meter-Grenze je Grundstücksgrenze beachten
  • 15-Meter-Gesamtlänge berücksichtigen
  • Vorhandene Grenzbauten einbeziehen
  • Aufenthaltsnutzung berücksichtigen
  • Örtliche Satzungen prüfen
  • Fundament planen
  • Dachentwässerung berücksichtigen
  • Bei offenen Fragen Bauamt kontaktieren
  • Baugenehmigung gegebenenfalls vor Bestellung klären
Planung in sechs Schritten

Von der Baugenehmigung zum passenden Gartenhaus

1Nutzung klärenStauraum, Hobby oder Aufenthalt?
2Modell planenGröße und Dachform festlegen.
3Volumen prüfen75 beziehungsweise 20 m³ beachten.
4Standort prüfenGrenzen und Bebauungsplan beachten.
5Baugenehmigung klärenOffene Fragen mit der Behörde abstimmen.
6Aufbau planenFundament und Entwässerung vorbereiten.
Typische Fehler vermeiden

Vier Irrtümer zur Baugenehmigung in Bayern

01

75 m² statt 75 m³

Für die Verfahrensfreiheit ist in Bayern der Brutto-Rauminhalt entscheidend.

02

3 Meter als allgemeine Grenze

Die 3-Meter-Regel gehört zur privilegierten Grenzbebauung und nicht zur 75-m³-Regel.

03

Keine Baugenehmigung = alles erlaubt

Auch verfahrensfreie Gartenhäuser müssen andere baurechtliche Vorgaben einhalten.

04

Grenzbauten vergessen

Bereits vorhandene Anlagen können die zulässigen Grenzlängen teilweise ausschöpfen.

Die wichtigsten Antworten

FAQ zur Baugenehmigung für Gartenhäuser in Bayern

Wie groß darf ein Gartenhaus in Bayern ohne Baugenehmigung sein?

Außerhalb des Außenbereichs sind Gebäude mit bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt nach Art. 57 BayBO grundsätzlich verfahrensfrei. Andere Vorschriften bleiben trotzdem zu beachten.

Benötigt jedes Gartenhaus in Bayern eine Baugenehmigung?

Nein. Viele kleinere Gartenhäuser können verfahrensfrei errichtet werden. Entscheidend sind unter anderem Brutto-Rauminhalt, Standort und weitere baurechtliche Vorgaben.

Sind 75 m³ dasselbe wie 75 m²?

Nein. Die 75-m³-Grenze bezeichnet den Brutto-Rauminhalt und damit ein Volumen, nicht die Grundfläche.

Gilt die 75-m³-Regel überall in Bayern?

Nein. Für den baurechtlichen Außenbereich gilt die allgemeine 75-m³-Regel nicht. Dort besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Verfahrensfreiheit bis 20 m³.

Darf ein Gartenhaus in Bayern direkt an die Grenze?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Für Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten gelten dabei unter anderem 3 Meter mittlere Wandhöhe sowie die Längengrenzen von 9 und insgesamt 15 Metern.

Ist über 3 Meter Höhe automatisch eine Baugenehmigung erforderlich?

Nein. Die 3-Meter-Grenze gehört zu einer besonderen Abstandsflächenregelung und ist keine allgemeine Voraussetzung für die Verfahrensfreiheit bis 75 m³.

Brauche ich die Zustimmung meines Nachbarn?

Bei einem vollständig regelkonformen Vorhaben nicht automatisch. Besondere Situationen bei den Abstandsflächen können jedoch eine andere Beurteilung erforderlich machen.

Darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung überall stehen?

Nein. Bebauungsplan, Abstandsflächen und örtliche Vorschriften können den Standort einschränken.

Braucht ein Gartenhaus als Homeoffice eine Baugenehmigung?

Eine Nutzung als Aufenthaltsraum kann zusätzliche baurechtliche Anforderungen auslösen. Die geplante Büronutzung sollte deshalb von Anfang an berücksichtigt werden.

Wer entscheidet verbindlich über die Baugenehmigung in Bayern?

Verbindliche Auskünfte zur Zulässigkeit eines konkreten Vorhabens erhalten Sie bei der für das Grundstück zuständigen Gemeinde beziehungsweise Bauaufsichtsbehörde.

Gut vorbereitet planen

Nach Klärung der Baugenehmigung das passende Gartenhaus auswählen

Sobald Größe, Nutzung und zulässiger Standort geklärt sind, kann das passende Modell gezielt ausgewählt werden. In unserem Lugarde Gartenhaus-Sortiment finden Sie zahlreiche Größen, Grundrisse und Dachformen für unterschiedliche Grundstückssituationen.

Fazit

Baugenehmigung in Bayern: Gartenhaus besser vorher prüfen

Für Gartenhäuser bestehen in Bayern vergleichsweise großzügige Möglichkeiten. Außerhalb des Außenbereichs können Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei sein. Im Außenbereich enthält die aktuelle BayBO für bestimmte Gebäude eine gesonderte Regelung bis 20 m³.

Bei der Grundstücksgrenze greifen wiederum andere Bestimmungen. Für bestimmte Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten gelten eine mittlere Wandhöhe bis 3 Meter, höchstens 9 Meter je Grundstücksgrenze und insgesamt maximal 15 Meter entsprechende Bebauung.

Damit lässt sich die Frage „Brauche ich in Bayern eine Baugenehmigung für mein Gartenhaus?“ nicht allein anhand einer einzigen Zahl beantworten. Größe, Grundstückslage, Standort, Nutzung, Bebauungsplan und Abstandsflächen gehören gemeinsam betrachtet.

Wer die baurechtlichen Voraussetzungen und eine eventuell notwendige Baugenehmigung vor der Bestellung klärt, kann sein Gartenhaus anschließend wesentlich sicherer planen. Wenn Sie zusätzlich mehr über Qualität, Gestaltungsfreiheit und das Baukastensystem erfahren möchten, lesen Sie unseren Beitrag Warum Sie sich für Lugarde entscheiden sollten.

Ihr nächster Schritt

Gartenhaus in Bayern passend zum Grundstück planen

Ist die Frage der Baugenehmigung geklärt, können Größe, Grundriss, Dachform und Ausstattung gezielt auf Ihr Grundstück abgestimmt werden.

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